Gratis-Zahnspange

Seit Juli 2015 wird die sogenannte „Gratiszahnspange“, korrekter „Kassenzahnspange“ genannt, in Vorarlberg angeboten.

Voraussetzungen:

  • Grad der Behandlungsnotwendigkeit (IOTN) muss 4-5 erreichen
  • Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahr
  • Behandlung mittels einer festen Zahnspange

Wir können in einem kostenlosem Erstberatungstermin den Grad der Behandlungsnotwendigkeit für jeden Patienten feststellen.

Für einen Wunschtermin rufen Sie uns einfach unter +43 5574 58586 an oder schreiben uns eine E-Mail an info@zahnregulierungbregenz.at

FAQ Krankenkassen-Zahnspange auf VÖK